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Krankmeldung

Krankmeldungen erfolgen telefonisch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 08:30 Uhr im Schulbüro unter der Nummer (02151) 878860. Gerne können Sie zusätzlich eine E-Mail an die Klassenleitung senden, dies ist aber im Moment noch keine Pflicht.

Entschuldigung & Attest

Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten oder ein Attest eines Arztes muss Ihr Kind unbedingt mitbringen, wenn es wieder zur Schule kommt. Die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von einer Woche beim/bei der Klassenlehrer/in abgegeben werden. Nachträglich eingereichte Entschuldigungen können nicht mehr akzeptiert werden.

 

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit nach Hause entlassen wird, erhält das Kind in der Schule einen roten Zettel mit der Uhrzeit und dem Grund der Entlassung. Der Zettel wird zuhause von den Eltern unterschrieben und bei der Klassenleitung wieder abgegeben. Dies gilt

für den Tag als Entschuldigung, eine weitere schriftliche Entschuldigung wird für den Entlasstag nicht benötigt.

 

Bei der Klassenleitung können Sie als Eltern erfragen, wann Ihr Kind gefehlt hat und ob alle Stunden entschuldigt sind. Dies können Sie gerne per E-Mail machen.

 

Die Schule ist nach wie vor berechtigt in begründeten Einzelfällen gemäß § 43 Abs. 2 SchulG ein ärztliches Attest anzufordern. Bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien reicht der zeitliche Zusammenhang aus, um begründete Zweifel an dem vorgetragenen Grund aufkommen zu lassen. Das bedeutet: Wenn Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien (letzter Schultag oder erster Schultag) krank ist, muss auch weiterhin ein Attest vorgelegt werden.

 

Nachschreiben von Klassenarbeiten oder Tests

Es gibt nur dann ein Anrecht auf einen Nachschreibtermin, wenn das Kind am Krankheitstag telefonisch krank gemeldet wurde und rechtzeitig eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest eingereicht wurde. Wer die Entschuldigung nicht fristgerecht vorgelegt hat, kann nicht nachschreiben. In diesem Fall ist die Klassenarbeit oder der Test „ungenügend“ (=6).

 

Für Schülerinnen und Schüler, die entschuldigt gefehlt haben, werden höchstens zwei Nachschreibetermine in der regulären Schulzeit angeboten. Können diese entschuldigt nicht wahrgenommen werden, muss außerhalb der normalen Schulzeit (nachmittags oder samstags) nachgeschrieben werden.

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